Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Miesbach hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BayBITV umgesetzt.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internetangebot der Stadt Miesbach (https://www.miesbach.de), des Waitzinger Kellers (https://www.waitzinger-keller.de).


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.02.2024 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 01.02.2024 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter stadt@miesbach.de mitteilen.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter stadt@miesbach.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

 

Stadt Miesbach

Rathausplatz 1

83714 Miesbach

E-Mail: info@miesbach.de


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index


Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html