Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. Das Einbringen von Messpunkten kann notwendig werden und sollte grundsätzlich auf öffentlichen Grundstücken erfolgen. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.
Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren.
Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter http://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html
München, Juli 2019